Die vorläufige endgültige Abgabe wird im Jahr 2027 eingeführt, und obwohl dies jetzt noch weit entfernt klingt, hat sie bereits Auswirkungen auf den Markt für Firmenwagenleasing.

Die pseudo-finale Abgabe

Die sogenannte „Pseudo-Endabgabe“ ist eine zusätzliche Lohnsteuer für Arbeitgeber. Sie beträgt 121 TP4T pro Jahr auf Basis des Listenpreises neuer benzinbetriebener Pkw. Kostet ein Pkw beispielsweise 10.000 €, zahlt der Arbeitgeber jährlich zusätzlich 1.200 € an dieser Abgabe.

Diese Steuer kommt zusätzlich zu der Steuer hinzu, die Arbeitnehmer für die private Nutzung ihres Firmenwagens zahlen. Arbeitgebern ist es offiziell nicht gestattet, diese Kosten an die Arbeitnehmer weiterzugeben.

Übergangsregelung bis zum 17. September 2030

Es wurde eine Übergangsregelung getroffen, die bis 2030 gilt, aber auch hier gelten bestimmte Regeln.

Alle vor 2027 zugelassenen, benzinbetriebenen Fahrzeuge fallen unter diese Übergangsregelung. Dies gilt, solange das Fahrzeug im Besitz des aktuellen Arbeitgebers bleibt. Interne Versetzungen innerhalb desselben Arbeitgebers sind zulässig.

Wann läuft eine vorläufige Abgabe ab?

  • Alle Elektro- und Wasserstoffautos
  • Alle Fahrzeuge, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden
  • Auch Selbstständige und Einzelunternehmer wurden freigesprochen.

Shortleaseland wird Ihnen weiterhelfen

Bei Shortleaseland passen wir uns den aktuellen Bestimmungen und den Gegebenheiten an. Dadurch können wir Ihnen maximale Flexibilität bieten. Mit Shortleaseland können Sie für 12 Monate mieten und anschließend monatlich kündigen. Dies ist gängige Praxis und garantiert Ihnen absolute Freiheit.

Die Vorteile maximaler Flexibilität 

  • Ihre Kreditwürdigkeit für eine Hypothek bleibt unberührt.
  • Sie bestimmen Ihre Mobilität, nicht Ihr Arbeitgeber.
  • Perfekt geeignet für Mobilitätsbudgets

Wenn Sie länger als 12 Monate mieten möchten, könnte Ihre Hypothekenrate um 25.000 € bis 35.000 € niedriger ausfallen. Daher ist es oft ratsam, für maximal 12 Monate zu mieten, da dies in der Regel nicht angerechnet wird.

Die Vorteile des Leasings bei Shortleaseland

Wil je snel de weg op, zonder langdurige verplichtingen of gedoe? Bij Shortleaseland krijg je maximale flexibiliteit, directe beschikbaarheid en een persoonlijke aanpak. Zo beweegt jouw mobiliteit altijd met je mee.

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Häufig gestellte Fragen

  • Gilt die Pseudo-Steuer für alle Fahrzeugtypen?

    Ja, die Regelung gilt für alle Firmenwagen, für die eine zusätzliche Steuer anfällt:

    • Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro

    • Kurzzeitleasing, operatives Leasing und Firmen- oder Poolfahrzeuge

    Solange eine private Nutzung vorliegt, kann eine Scheinabgabe erhoben werden.

  • Ist eine Pseudoabgabe dasselbe wie eine zusätzliche Steuer?

    NEIN.

    • Die Zusatzsteuer ist eine Steuer, die der Arbeitnehmer (über sein Gehalt) für die private Nutzung des Autos zahlt.
    • Eine Pseudoabgabe ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, wenn der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers zu niedrig ist.

    Es handelt sich daher um zwei verschiedene Abgaben mit unterschiedlichen Zielen und unterschiedlichen Steuerzahlern.

  • Wann sollte die Pseudoabgabe entrichtet werden?

    Die Abgabe wird in der regulären Lohnsteuererklärung berücksichtigt. Dies geschieht üblicherweise am Jahresende oder wenn das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird.

  • Was kann ich als Arbeitgeber jetzt tun?

    Es empfiehlt sich, wo immer möglich, jetzt auf Elektromobilität umzusteigen. Die Annahme, ein Elektroauto sei teurer, beruht oft auf einem unvollständigen Bild. Berücksichtigt man neben den monatlichen Leasingkosten auch die gesamten finanziellen Aspekte, zeigt sich, dass Elektrofahrzeuge häufig tatsächlich niedrigere Gesamtbetriebskosten aufweisen. Dies ist auf geringere Wartungskosten, günstige Stromtarife und diverse Steuervorteile zurückzuführen.

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