Kurzfristiger Mietvertrag mit negativer BKR
Viele Leasingunternehmen prüfen Ihre finanzielle Situation mithilfe einer BKR-Prüfung, bevor Sie ein Auto leasen können. Dies kann den Abschluss eines Leasingvertrags erschweren, wenn Sie eine negative BKR-Registrierung haben. Bei Shortleaseland berücksichtigen wir nicht nur Ihre Bonität und bieten Ihnen oft auch bei negativer BKR Kurzzeitleasing an.
Was ist eine negative BKR-Registrierung?
Das Kreditregister (BKR) registriert alle Kredite über 250 € (privat) bzw. 1.000 € (geschäftlich), die länger als einen Monat dauern, und zeichnet auch auf, ob die Zahlungen (pünktlich) geleistet werden. Eine positive Registrierung bedeutet, dass Sie immer pünktlich gezahlt haben, während eine negative BKR-Registrierung bedeutet, dass Sie manchmal nicht oder zu spät gezahlt haben. Mit einer negativen BKR-Registrierung wird es schwieriger, neue Kredite und Darlehen zu erhalten, da Sie für Kreditgeber ein höheres Risiko darstellen. Dies bedeutet auch, dass (kurzfristiges) Leasing mit einer negativen BKR-Registrierung schwieriger wird. Bei Shortleaseland schauen wir nicht nur auf Ihre Kredithistorie, was bedeutet, dass Kurzleasing in den meisten Fällen auch mit einer negativen BKR-Registrierung möglich ist.
Kurzfristiger Mietvertrag mit negativer BKR
Kurzzeitleasingverträge mit negativer BKR (Schuko-Auskunftei) sind bei Shortleaseland häufig möglich, da wir Ihren Antrag anders handhaben als die meisten Leasinggesellschaften. Unsere Spezialisten beurteilen Ihre aktuelle Situation persönlich und berücksichtigen dabei nicht nur die Zahlen, sondern auch das Vertrauen in Sie und Ihr Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre Zahlungsfähigkeit genau einschätzen können. Darüber hinaus ist ein Kurzzeitleasing immer auf einen kurzen Zeitraum angelegt, danach ist der Vertrag monatlich kündbar. So können Sie flexibel auf Veränderungen reagieren und die Risiken sind in der Regel geringer. Aus diesen Gründen sind Kurzzeitleasingverträge mit negativer BKR (Schuko-Auskunftei) bei Shortleaseland häufig möglich.
Kostenloses Whitepaper – Kurzzeitmietvertrag mit negativer BKR
In unserem kostenlosen Whitepaper beantworten wir ausführlicher einige häufig gestellte Fragen zum Kurzzeitleasing mit negativer BKR-Bewertung, darunter:
- Was ist eine negative BKR-Registrierung?
- Wie lange bleibt eine negative BKR-Registrierung sichtbar?
- Kann man eine negative BKR-Registrierung löschen lassen?
- Wie funktioniert Kurzzeitleasing mit negativer BKR?
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Kann man mit negativem BKR-Eintrag kurzfristig leasen?
Ja, Sie können mit einem negativen BKR-Eintrag ein Kurzleasing abschließen. Bei Shortleaseland berücksichtigen wir nicht nur Ihre Bonität, sondern auch Ihre aktuelle Situation. So können wir Sie in vielen Fällen mit einem Kurzleasing schnell wieder auf die Straße bringen.
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Wann erhält man eine negative BKR-Anmeldung?
Eine negative BKR-Eintragung erhalten Sie, wenn bei der BKR ein Kredit auf Ihren Namen eingetragen ist und Sie diesen nicht oder nicht fristgerecht zurückzahlen.
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Wer kann mit einer negativen BKR kurzfristig vermieten?
Sie können bei uns einen Kurzzeitmietvertrag abschließen, egal ob Sie als Gewerbetreibender oder Privatperson sind, auch wenn Sie eine negative BKR-Eintragung haben. Wir achten nicht nur auf Ihre Zahlen, sondern auch auf das Vertrauen, das wir in Sie (und Ihr Unternehmen) setzen. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen auch mit einer negativen BKR-Eintragung einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abschließen können.
Die Vorteile einer Kurzmiete
- Reibungslose Akzeptanz, bei der wir über bloße Zahlen hinausblicken
- Geringes Risiko durch kurze, flexible Laufzeiten
- Erfahrene Leasingberater, die Ihnen helfen, die richtige Lösung zu finden
- Ein großer Fahrzeugbestand, damit Sie schnell wieder auf die Straße kommen
Kurzfristiger Mietvertrag mit negativer BKR
Kurzzeitleasing ist die ideale Lösung, wenn Sie eine negative BKR-Eintragung haben. Sie sind nicht an lange Verträge gebunden und können dank der Flexibilität Ihren Leasingvertrag bei veränderten Lebensumständen problemlos wechseln oder kündigen. Bei Shortleaseland führen wir keine BKR-Prüfung durch, sodass Sie in den meisten Fällen auch mit negativer BKR bei uns kurzzeitig leasen können.
Möchten Sie wissen, ob Kurzzeitleasing trotz negativer BKR-Eintragung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns. Unsere Leasingberater prüfen Ihre Situation und besprechen gerne alle Möglichkeiten mit Ihnen.