Kurzzeit-Leasing ohne BKR
Bei Shortleaseland können Sie kurzfristig leasen, ohne dass eine BKR-Prüfung oder Registrierung erforderlich ist. Wir bieten Ihnen ein flexibles Annahmeverfahren, bei dem unsere Leasingberater Ihren Antrag selbst prüfen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre Bonität, sondern auch Ihre aktuelle Situation. So können wir Sie in den meisten Fällen schnell und flexibel wieder auf Kurs bringen, ohne Sie an langfristige Verpflichtungen zu binden.

Kurzzeit-Leasing ohne BKR-Prüfung
Die meisten Leasinggesellschaften prüfen Ihre finanzielle Situation bei der Antragstellung. Dies geschieht in der Regel durch eine BKR-Prüfung. Das bedeutet: Wenn Sie eine negative BKR-Eintragung haben, wird Ihr Antrag in der Regel abgelehnt. Bei Shortleaseland gehen wir bei der Beurteilung Ihrer Situation anders vor und Sie können einen Kurzzeitleasingvertrag ohne BKR-Prüfung abschließen. Unsere Spezialisten beurteilen Ihre aktuelle Situation selbst. Wir schauen über die Zahlen hinaus und vertrauen darauf, dass Sie Ihre Zahlungsfähigkeit selbst einschätzen können. Haben Sie eine negative BKR-Eintragung? Lesen Sie hier mehr über Kurzzeit-Leasing Verträge mit negativer BKR-Registrierung.


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Können Sie kurzfristig leasen, ohne dass eine BKR-Prüfung oder BKR-Registrierung vorliegt?
Ja! Bei Shortleaseland können Sie ohne BKR-Prüfung und Registrierung kurzfristig leasen. Wir prüfen Ihre Situation selbst und führen daher keine BKR-Prüfung durch. Darüber hinaus ist ein Kurzzeitleasing von kurzer Dauer und die damit verbundenen Risiken gering. Aus diesem Grund registrieren wir Ihren Leasingvertrag nicht bei der BKR.
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Wer kann ein Auto ohne BKR-Zulassung kurzfristig leasen?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können bei uns einen Kurzzeitleasingvertrag ohne BKR-Prüfung abschließen. Bei der Beurteilung Ihres Antrags berücksichtigen wir neben Ihren finanziellen Verhältnissen auch Ihre persönliche Situation.
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Warum erfolgt bei Shortleaseland keine BKR-Registrierung?
Die meisten Leasinggesellschaften führen eine BKR-Registrierung durch, da Sie einen Leasingvertrag für einen längeren Zeitraum abschließen. Da es sich beim Kurzzeitleasing um einen kurzfristigen Vertrag handelt, ist dies bei Shortleaseland nicht der Fall. Darüber hinaus ist Ihr Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit monatlich kündbar. Das reduziert Risiken und bietet Ihnen mehr Flexibilität, um auf veränderte Situationen reagieren zu können.

Warum Kurzzeitleasing wählen?
- Kurzverträge von 1-24 Monaten
- Dank flexibler Laufzeiten problemlos auf Änderungen reagieren
- Reibungslose Abnahme: keine Jahreszahlen erforderlich
- Schnell unterwegs dank unseres großen Fahrzeugbestands
- Erfahrene Leasingberater, die mitdenken
Kurzzeitmiete ohne BKR: Reibungslose Abnahme
Kurzzeitleasing ohne BKR-Prüfung und ohne BKR-Anmeldung – bei Shortleaseland ist das möglich. Unsere Leasingberater prüfen Ihren Antrag und berücksichtigen dabei nicht nur Ihre Bonität, sondern auch Ihre aktuelle Situation. So können wir Sie in den meisten Fällen wieder auf Kurs bringen.
Möchten Sie kurzfristig leasen ohne BKR-Prüfung und Zulassung? Beantragen Sie noch heute Ihr Wunschfahrzeug bei uns AngebotWünschen Sie eine Beratung oder weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Kontaktieren Sie uns. Unsere Leasingberater besprechen gerne Ihre Bedürfnisse und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
