Gewerbeleasing ohne BKR
Manche Leasinggesellschaften führen bei Leasinganfragen eine Bonitätsprüfung und -registrierung durch. Dies gilt nicht nur für Privatleasing, sondern in einigen Fällen auch für Gewerbeleasing. Daher kann Ihr Antrag abgelehnt werden, wenn Sie in der Bonitätsprüfung eingetragen sind. Bei Shortleaseland verzichten wir auf eine Bonitätsprüfung und -registrierung, sodass Sie auch ohne Bonitätsprüfung für geschäftliche Zwecke leasen können.
Wie funktioniert eine BKR-Bewertung bei einem Gewerbemietvertrag?
Die meisten Leasinggesellschaften führen bei Vertragsabschluss eine BKR-Prüfung durch, um Ihre finanzielle Situation zu beurteilen. Bei einem Gewerbeleasing hängt dies von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Als Einzelunternehmer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft (KG) haften Sie persönlich, und Ihre BKR-Registrierung wird überprüft. Darüber hinaus wird in diesen Fällen auch der beantragte Geschäftskredit bei der BKR registriert, wenn der Betrag 1.000 € übersteigt. Bei einer GmbH (BV) oder AG (NV) erfolgt eine BKR-Prüfung und -Registrierung nur dann, wenn Sie persönlich für den Kredit bürgen.
Bei Shortleaseland können Sie einen Firmenwagen oder ein Nutzfahrzeug ohne Bonitätsprüfung oder Zulassung leasen. Unsere Spezialisten beurteilen Ihren Antrag anhand Ihrer aktuellen Situation und nicht nur Ihrer Vergangenheit. Da Sie keine langfristigen Zahlungsverpflichtungen (1–24 Monate) eingehen, ist das Risiko geringer als bei herkömmlichen Leasingverträgen.
Gewerbeleasing ohne Jahreszahlen
Neben einer Bonitätsprüfung kann eine Leasinggesellschaft bei der Beantragung eines Gewerbeleasings auch Ihre Jahreszahlen anfordern. Dies gibt Aufschluss über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. In manchen Fällen kann es jedoch schwierig sein, Jahreszahlen vorzulegen, beispielsweise wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder das vergangene Jahr schwierig war.
Bei Shortleaseland können Sie für geschäftliche Zwecke mieten, ohne jährliche Zahlen vorlegen zu müssen. Wir sind der Ansicht, dass Zahlen nicht alles aussagen, und schätzen das Vertrauen, das wir in Sie und Ihr Unternehmen setzen, mehr als vergangene Probleme.
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Kann ich für geschäftliche Zwecke leasen, ohne mich bei der BKR registrieren zu lassen?
Ja, bei Shortleaseland können Sie für geschäftliche Zwecke leasen, ohne dass eine Bonitätsprüfung oder Registrierung erforderlich ist. Wir bieten flexible Kurzzeitleasingverträge mit einer Laufzeit von 1 bis 24 Monaten an, sodass Sie sich problemlos an Veränderungen Ihrer (finanziellen) Situation anpassen können.
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Kann ich zu geschäftlichen Zwecken leasen, wenn ich eine BKR-Registrierung habe?
Ja, bei Shortleaseland können Sie in der Regel auch für geschäftliche Zwecke mieten, wenn Sie über eine BKR-Registrierung verfügen. Wir berücksichtigen dabei nicht nur Ihre bisherige finanzielle Situation, sondern auch Ihre aktuelle Lage und unser Vertrauen in Sie und Ihr Unternehmen.
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Wie erfahre ich, ob ich bei der BKR registriert bin?
Bei der BKR können Sie kostenlos überprüfen, welche Kredite auf Ihren Namen registriert sind und welchen Status diese Kredite haben. https://www.mijnkredietregistratie.nl/nl/mijn-kredietoverzicht.
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Wie werde ich einen negativen BKR-Eintrag los?
Ein negativer BKR-Eintrag erlischt automatisch nach 5 Jahren. Sobald Sie Ihre Zahlungsrückstände beglichen haben, können Sie einen Wiederherstellungscode anfordern. Dieser wird zusammen mit Ihrem negativen BKR-Eintrag angezeigt und bestätigt die Begleichung der Rückstände.
Gewerbeleasing oder Privatleasing?
Bei einem Privatleasingvertrag läuft der Vertrag immer auf Ihren Namen. Daher verlangen die meisten Leasinggesellschaften für Privatleasingverträge eine BKR-Registrierung und -Veranlagung, während dies bei Geschäftsleasingverträgen von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängt. Bei Shortleaseland leasen Sie unabhängig von der Leasingart (Privat- oder Geschäftsleasing) ohne BKR-Veranlagung und -Registrierung. Ihre Wahl kann jedoch Auswirkungen auf mögliche Steuervorteile und administrative Angelegenheiten haben.
Mit einem gewerblichen Leasingvertrag profitieren Sie von Steuervorteilen wie Mehrwertsteuerabzügen und einer geringeren Einkommensteuer. Allerdings müssen Sie zusätzliche Steuern zahlen, wenn Sie das Fahrzeug auch privat mehr als 500 km pro Jahr nutzen. Fahren Sie privat weniger als 500 km pro Jahr? Dann müssen Sie dies durch ein Fahrtenbuch nachweisen können, um zusätzliche Steuern zu vermeiden.
Bei einem Privatleasing spielt es keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug geschäftlich oder privat nutzen. Für geschäftliche Fahrten können Sie 0,23 € pro Kilometer geltend machen. Andere Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, sind nicht absetzbar. Prüfen Sie daher vor der Wahl eines Privat- oder Geschäftsleasings ohne Schufa-Eintrag, in welchem Umfang Sie das Fahrzeug privat und geschäftlich nutzen möchten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Sind Sie daran interessiert, einen Firmenwagen ohne BKR-Prüfung und Zulassung zu leasen? Dann werfen Sie einen kurzen Blick auf unser Angebot. Angebot und stellen Sie eine Anfrage für das gewünschte Fahrzeug. Oder möchten Sie wissen, ob Leasing in Ihrer Situation ebenfalls möglich ist? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Kontaktieren Sie uns. Unsere Leasingberater besprechen gerne Ihre Bedürfnisse mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.