Kurzzeit-Leasing BKR
Wenn Sie ein Leasing abschließen möchten, führen die meisten Leasinggesellschaften eine BKR-Prüfung durch. Bei Shortleaseland gehen wir anders vor: Unsere Berater prüfen Ihren Antrag selbst. Wir berücksichtigen nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch Ihre aktuelle persönliche Situation. Daher verzichten wir auf eine BKR-Prüfung und ermöglichen Ihnen in vielen Fällen auch mit negativer BKR ein Kurzleasing. So sind Sie schnell wieder mobil, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

Wie funktioniert Kurzzeitleasing ohne BKR-Prüfung?
Ein Kurzzeitleasing ohne BKR-Prüfung funktioniert weitgehend wie ein reguläres Kurzzeitleasing; lediglich der Annahmeprozess unterscheidet sich. Viele Leasinggesellschaften führen eine BKR-Prüfung durch, um Ihre Bonität zu prüfen. Das bedeutet: Bei einer negativen BKR-Eintragung wird Ihr Antrag fast immer abgelehnt. Bei Shortleaseland prüfen unsere Leasingberater Ihren Antrag selbst. Wir führen keine BKR-Prüfung durch, sodass Sie in vielen Fällen auch mit BKR-Eintrag kurzzeitleasingen können.

Wie funktioniert Kurzzeitleasing mit BKR-Zulassung?
Wenn Sie eine BKR-Registrierung besitzen und ein Kurzleasing wünschen, können Sie einfach einen Antrag bei uns einreichen. Unsere Leasingberater prüfen Ihren Antrag und berücksichtigen dabei nicht nur Ihre Bonität, sondern auch Ihre aktuelle Situation, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Sie prüfen Ihren Antrag selbst und verwenden keine BKR-Prüfung. Das bedeutet, dass Sie in vielen Fällen auch mit einer BKR-Registrierung ein Kurzleasing bei uns abschließen können.

Kostenloses Whitepaper – Shortlease BKR: Wie funktioniert es?
In unserem kostenlosen Whitepaper beantworten wir ausführlicher einige häufig gestellte Fragen zum Kurzzeitleasing mit BKR, darunter:
- Was ist eine BKR-Registrierung und wie lange bleibt sie sichtbar?
- Kann man eine BKR-Registrierung löschen lassen?
- Wie funktioniert das Leasing mit BKR-Zulassung?
- Welcher Betrag wird beim Leasing bei der BKR angemeldet?
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Kann ich mit einer BKR-Zulassung kurzfristig leasen?
Ja, bei Shortleaseland ist Kurzzeitleasing mit einer BKR (Kreditauskunftei) häufig möglich. Wir berücksichtigen bei Ihrem Antrag Ihre aktuelle persönliche Situation und schauen nicht nur auf Ihre Bonität. Zudem ist Kurzzeitleasing nur für einen kurzen Zeitraum möglich, was das Risiko von Zahlungsverzug reduziert. Aus diesem Grund können wir Ihnen oft trotzdem weiterhelfen.
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Ist Kurzzeitleasing ohne BKR-Prüfung möglich?
Bei Shortleaseland können Sie Kurzzeitleasing ohne BKR-PrüfungWir berücksichtigen Ihre persönliche Situation und nicht nur Ihre Noten oder Ihre Kredithistorie.
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Wer kann bei BKR Kurzzeitmieten abschließen?
Bei uns können Sie sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen kurzfristig leasen. Bei der Beurteilung Ihres Antrags berücksichtigen wir nicht nur Ihre Bonität, sondern auch das Vertrauen, das wir in Sie (und Ihr Unternehmen) haben. Aus diesem Grund können Sie auch eine negative BKR-Registrierung haben Beantragen Sie einen Kurzzeitmietvertrag.
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Wie funktioniert eine BKR-Registrierung?
Die BKR erfasst alle Kredite über 250 Euro (privat) bzw. 1.000 Euro (geschäftlich) mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat. Sie erfasst auch, ob die Zahlungen pünktlich erfolgen. Unternehmen können diese Informationen dann bei der BKR anfordern, wenn jemand einen Kredit aufnehmen möchte, um seine Kreditwürdigkeit zu prüfen.
Wenn Sie immer pünktlich zahlen, haben Sie eine positive BKR-Registrierung. Wenn Sie mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind oder sich in der Schuldenvermittlung befinden, haben Sie eine negative BKR-Registrierung. Mit einer negativen BKR-Registrierung wird Ihr Antrag von vielen Leasinggesellschaften sofort abgelehnt. Bei Shortleaseland berücksichtigen wir bei der Beurteilung Ihres Antrags nicht nur die Zahlen, sondern auch Ihre aktuelle Situation. Dies ermöglicht Ihnen oft: mit einem negativen BKR Kurzzeitleasing bei uns.

Warum Kurzzeitleasing wählen?
- Kurzverträge von 1-24 Monaten
- Flexible Bedingungen, damit Sie problemlos auf Änderungen reagieren können
- Reibungslose Akzeptanz, bei der wir über bloße Zahlen hinausblicken
- Schnell wieder mobil dank großem Fahrzeugbestand
- Erfahrene Leasingberater, die gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung finden
Kurzzeitmiete mit BKR: geringes Risiko und optimale Flexibilität
Wenn Sie eine BKR-Zulassung besitzen, ist Kurzzeitleasing wahrscheinlich die beste Option. Kurzzeitverträge bieten ein minimales Risiko und dank ihrer Flexibilität können Sie sie problemlos wechseln oder beenden, wenn es für Sie nicht mehr passt. Bei Shortleaseland führen wir keine BKR-Prüfung durch, daher können Sie in vielen Fällen auch mit einer BKR-Zulassung Kurzzeitleasing abschließen.
Bei Shortleaseland haben wir stets einen großen Bestand an fahrbereiten Pkw und Nutzfahrzeugen. Sie wählen Ihr Wunschmodell und wir schließen den Vertrag schnell ab, sodass Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug schnell wieder unterwegs sind.
Sie interessieren sich für Kurzzeitleasing mit BKR-Zulassung? Unsere Berater beraten Sie gerne, ob ein Kurzzeitleasing bei uns in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
