Der erste Monat des Jahres 2024 ist bereits vorbei, was auch bedeutet, dass die ersten Gehaltsabrechnungen des Jahres bereits eingetroffen sind. In den meisten Fällen hat sich auf Ihrer Gehaltsabrechnung einiges geändert, darunter zum Beispiel der Zusatz. Wenn Sie einen Firmenwagen fahren, zahlen Sie in vielen Fällen zusätzlich Steuern für den Wagen. Damit ist die Zusatzsteuer ein wichtiges Thema für alle, die einen Firmenwagen fahren, sowohl privat als auch beruflich. Die Regeln für Zulagen können sich jedes Jahr ändern und es ist wichtig, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten, um Überraschungen bezüglich Ihres Gehalts zu vermeiden. In diesem Blog besprechen wir die Ergänzung, die Regeln im Jahr 2024 und was sich im Vergleich zu den Vorjahren geändert hat. 

 

Was ist Addition?

Bevor wir näher auf die Regeln eingehen, die im Jahr 2024 gelten, gehen wir zunächst kurz auf die Grundlagen ein, nämlich darauf, was eine Zusatzsteuer überhaupt ist. Bei der Zusatzsteuer handelt es sich eigentlich um einen Beitrag, den Sie für die private Nutzung eines Firmenwagens zahlen. Dahinter steckt die Idee, dass der Arbeitnehmer von der privaten Nutzung des Autos profitiert, es sich also auch um eine Form der Sachbezahlung handelt. Bei der Zusatzsteuer handelt es sich eigentlich um die Steuer, die Sie auf den Vorteil zahlen, den Sie dadurch erhalten, dass Sie das Auto auch privat nutzen können. 

Wichtig zu beachten ist, dass das Finanzamt automatisch davon ausgeht, dass ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, es sei denn, der Mitarbeiter hat eine „Erklärung über die Nichtprivatnutzung“ unterzeichnet. In diesem Fall darf das Auto maximal 500 Kilometer privat genutzt werden und es ist wichtig, über eine Kilometerregistrierung zu verfügen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Die Höhe der Zusatzsteuer wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Der Katalogwert des Autos (Neupreis inklusive Mehrwertsteuer, BPM und Werksoptionen)
  • Der CO2-Ausstoß des Autos
  • Das Baujahr des Autos
  • Der anwendbare Zusatzprozentsatz

Dieser Zuschlagsprozentsatz kann sich jährlich ändern und hängt von der jeweils geltenden Steuergesetzgebung ab. 

 

Gültigkeit der Additionsprozentsätze

Oben wurde kurz erwähnt, dass sich die Zuschlagsprozentsätze jährlich ändern können, um die Ziele der Regierung widerzuspiegeln, beispielsweise im Hinblick auf die Umwelt oder die Wirtschaft. Der Zuschlagsprozentsatz wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Datum der Erstregistrierung festgelegt. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 weiterhin der Zusatzsteuersatz aus dem Jahr 2022 für ein Auto gilt, das im Jahr 2022 erstmals zugelassen wurde. Nach 60 Monaten richtet sich der zusätzliche Steuersatz nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln. 

 

Zusätzliche Steuerregeln im Jahr 2024

Hier ein Überblick über die Regeln, die im Jahr 2024 gelten: 

  1. Der standardmäßige Zusatzprozentsatz gilt für alle Autos mit einem CO2-Ausstoß von 1 Gramm und mehr und ist auf 22% festgelegt.
  2. Für Elektrofahrzeuge gilt im Jahr 2024 für die ersten 30.000 € des Listenwertes ein zusätzlicher Steuersatz von 16%. Für den oben genannten Restbetrag gilt der Standardsatz von 22%.
  3. Im Jahr 2024 gilt für wasserstoffbetriebene Autos ein zusätzlicher Steuersatz von 12% auf den gesamten Katalogwert. 
  4. Für Autos mit einem Erstzulassungsdatum ab 2017 gilt ein zusätzlicher Standardsteuersatz von 22%. Für Autos vor 2017, die jedoch nicht älter als 15 Jahre sind, gilt ein Standardsatz von 25%. Für Autos, die älter als 15 Jahre sind, wird ein Standardsatz von 35% berechnet.  
  5. Für Autos, die älter als 15 Jahre sind, wird der aktuelle Marktwert zur Berechnung der Zusatzsteuer herangezogen. Dies ist auch der Betrag, den Sie für das Auto erhalten würden, wenn Sie es zu diesem Zeitpunkt verkaufen wollten. 

 

Berechnung

Beispiel 1.

Einem Arbeitnehmer wurde im Jahr 2022 erstmals von seinem Arbeitgeber ein auf seinen Namen zugelassenes Benzinauto zur Verfügung gestellt, mit dem er auch privat mehr als 500 km fahren wird. Der Katalogwert des Benzinautos beträgt 60.000 €. Den Bruttozuschlag können Sie in diesem Fall wie folgt berechnen:

€60.000 * 0,22 = €13.200

13.200 € / 12 = 1.100 € pro Monat

 

Beispiel 2.

Einem Arbeitnehmer wurde im Jahr 2024 erstmals ein von seinem Arbeitgeber zugelassenes Elektroauto zur Verfügung gestellt, mit dem er auch privat mehr als 500 km fahren wird. Der Listenwert des Elektroautos beträgt 60.000 Euro. Den Bruttozuschlag können Sie in diesem Fall wie folgt berechnen: 

€30.000 * 0,16 = €4.800

€30.000 * 0,22 = €6.600 

(4.800 € + 6.600 €)/12 = 950 € pro Monat

 

Abschluss

In diesem Blog haben wir die Grundlagen der Addition kurz erklärt, die Regeln im Jahr 2024 erklärt und einige Beispielrechnungen bereitgestellt, um zu erklären, wie die Addition berechnet wird. Bei der Zusatzsteuer handelt es sich eigentlich um einen Beitrag, den Sie für die private Nutzung eines Firmenwagens zahlen. Sie hängt vom Katalogwert des Fahrzeugs, dem CO2-Ausstoß, dem Zusatzsteuersatz und dem Baujahr des Autos ab. Aufgrund der sich ändernden Regeln ist es ratsam, dies jedes Jahr erneut zu überprüfen, damit Sie keine Überraschungen erleben. 

 

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